Arbeitnehmerveranlagung

Die Arbeitnehmerveranlagung wird umgangssprachlich auch Steuerausgleich genannt. Laut Finanzministerium beträgt die durchschnittliche Gutschrift einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung zwischen 350 und 400 Euro. Ergibt sich bei einem freiwillig eingebrachten Antrag wider Erwarten eine Steuernachzahlung, kann der Antrag zurückgezogen werden. Sie können nur gewinnen!

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung, fungieren als Schnittstelle zwischen Ihnen und dem Finanzamt und kümmern uns um die Abfrage der Daten bis hin zur steueroptimalen Erstellung und Einreichung der Erklärung beim Finanzamt sowie die anschließende Bescheidkontrolle.

Durch unsere Beratung, Erstellung und Übermittlung an das Finanzamt ersparen Sie sich wertvolle Zeit und gewinnen Sicherheit. Wir weisen Sie auf steuerliche Vorteile aber auch Nachteile hin, die Ihnen vorher vielleicht nicht bewusst waren!

Das Beste: Steuerberatungskosten sind als Sonderausgaben voll abzugsfähig und führen im Jahr der Bezahlung zu einer Steuerersparnis!

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