Ärzte-Info

Überlassung einer Patientenkartei an Ordinationsnachfolger – umsatzsteuerliche Behandlung

Juni 2014
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Die entgeltliche Überlassung der Patientenkartei an den Ordinationsnachfolger stellt wie das BFG (GZ RV/2100756/2012 vom 28.2.2014) jüngst entschieden hat, eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar. Eine Behandlung als unecht umsatzsteuerbefreite Lieferung eines Gegenstandes ist daher nicht möglich. Begründet wird dies damit, dass die Weitergabe der aufgezeichneten Informationen über die behandelten Patienten gerade für einen neu beginnenden Arzt im Vordergrund steht, zumal die Kenntnis der Krankengeschichte der Patienten eine wichtige Grundlage für die weitere Behandlung darstellt. In diesem Zusammenhang ist das dem wirtschaftlichen Vorgang der Informationsweitergabe immanente Element der Lieferung eines Gegenstands, die Übergabe des diesbezüglichen Datenträgers (elektronisch oder in Papierform), lediglich als unselbständige Nebenleistung zur sonstigen Leistung zu qualifizieren.

Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen