Ärzte-Info

Maßnahmenpaket gegen die Corona-Krise VI: Ratenzahlungen und Beitragsstundungen in der Sozialversicherung

April 2020
Kategorien: Klienten-Info

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ermöglicht Unternehmern, Landwirten und Selbständigen, die durch das Corona-Virus von Geschäftseinbußen und Zahlungsschwierigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag gestundet oder in Raten bezahlt werden können. Außerdem soll eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage möglich sein sowie gänzliche oder teilweise Nachsicht bei den Verzugszinsen. Weitere Infos unter https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.857657&portal=svsportal&viewmode=content.

Vergleichbar hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Dienstgeber bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen wirksam unterstützen zu können. Dies umfasst beispielsweise eine Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge, Nachsicht bei Säumniszuschlägen sowie Aussetzung von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen. Weitere Details unter https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.858001&portal=oegkportal.

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen