Klienten-Info

EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern

Juli 2004
Kategorien: Klienten-Info

Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erweiterten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind - bei Einhaltung folgender Bedingungen - kostenmäßig Inlandsüberweisungen gleichgestellt:

  • IBAN und BIC des Empfängers müssen auf der Überweisung angegeben sein.
  • Die Überweisung muss in Euro erfolgen.
  • Der Betrag darf Euro 12.500,- nicht übersteigen (ab 1.Jänner 2006 soll es zu einer Erhöhung auf Euro 50.000,- kommen)
  • Begünstigt sind diese Überweisungen nur zwischen EU/EWR-Mitgliedsländern.

Tipps:

  • Innerhalb des europäischen Zahlungsraumes tätige Exporteure sollen sich rechtzeitig um IBAN und BIC der Bankverbindung ihrer Geschäftspartner kümmern.
  • Auf den eigenen Geschäftspapieren und Rechnungsformularen sollen IBAN und BIC angegeben werden.
  • Wechsel- und Scheckzahlungen fallen nicht unter diese Begünstigung. Falls dieser Zahlungsmodus vereinbart ist, sollte die Spesenübernahme abgeklärt werden.
  • Bankomatabhebungen und Zahlungen mittels Bankkarte sind begünstigt.
  • E-Banking spart zusätzlich Zeit.

Bild: © jayrb - Fotolia

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen